Conga richtet sich nach den Rahmenvereinbarungen der Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU sowie der Schweiz, wie sie vom US-Handelsministerium (Department of Commerce) für die Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten dargelegt sind und die von der Europäischen Union bzw. der Schweiz für die USA übernommen wurden. Conga hat dem Handelsministerium versichert, die Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten. Falls Widersprüche zwischen den Bestimmungen in dieser Datenschutzrichtlinie und den Vorgaben der Rahmenvereinbarungen vorliegen sollten, gelten die Vorgaben der Rahmenvereinbarungen. Mehr zu diesen Vereinbarungen und unseren Zertifizierungen können Sie unter https://www.privacyshield.gov/list abrufen.
Conga ist als Auftraggeber für die Verarbeitung der im Rahmen dieser Vereinbarungen erhaltenen personenbezogenen Daten verantwortlich, wenn diese anschließend an einen Dritten übertragen werden. Conga hält bei der Weiterleitung personenbezogener Daten aus der EU oder der Schweiz alle Datenschutzvereinbarungen ein, einschließlich der Bestimmungen zur Haftung für die Weiterleitung. Für die personenbezogenen Daten, die von Conga gemäß der Datenschutzrahmenvereinbarungen empfangen oder übertragen werden, unterliegt Conga den Durchsetzungsbefugnissen der US-Regulierungsbehörde Federal Trade Commission. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Conga aufgefordert werden, personenbezogene Daten aufgrund rechtmäßiger Anfragen von staatlicher Seite offenzulegen, unter anderem, um den Anforderungen nationaler Sicherheits- oder Strafverfolgungsrichtlinien zu entsprechen.
In Übereinstimmung mit den Datenschutzvereinbarungen verpflichtet sich Conga, Beschwerden über die Erfassung oder Verwendung persönlicher Daten zu klären. Personen aus der EU und der Schweiz, die Anfragen oder Beschwerden zu unserer Datenschutzrichtlinie haben, sollten sich zuerst an das Datenschutzbüro von Conga wenden. Entsprechende Kontaktoptionen finden Sie in der weiter unten zu gelisteten Rubrik "Wie Sie uns kontaktieren können".
Weiterhin hat sich Conga verpflichtet, ungeklärte Beschwerden, die den Datenschutz betreffen, an JAMS weiterzuleiten. JAMS ist ein Anbieter für alternative Streitbeilegung mit Sitz in den USA. Falls Sie von uns keine rechtzeitige Bestätigung des Eingangs Ihrer Beschwerde erhalten oder wenn wir Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, wenden Sie sich bitte an https://www.jamsadr.com/eu-us-privacy-shield. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können auch eine Beschwerde einreichen. Die entsprechenden Dienstleistungen werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus verpflichtet sich Conga, in gegebenen Fällen mit den EU-Datenschutzbehörden und der Eidgenössischen Datenschutz- und Informationsbehörde zusammenzuarbeiten und den Empfehlungen dieser Behörden in Bezug auf die aus der EU oder der Schweiz übermittelten personenbezogenen Daten zu folgen. Unter bestimmten Bedingungen, die ausführlicher auf der Website des Privacy Shields beschrieben sind, können Sie ein verbindliches Schiedsverfahren fordern, wenn andere Möglichkeiten einer Streitbeilegung erschöpft sind.